Carl-Orff-Grundschule, 69469 Weinheim, Goethestraße 1
Tel. 06201/75820 – Fax 06201/492822 – poststelle@orff-gs-whm.schule.bwl.de
(Beschluss der Schulkonferenz vom 13.05.1986, inkl. Änderungen vom 19.11.1987, 08.06.1998, 16.11.2005, 05.10.2007, 09.06.2009, 23.10.2014 und 01.10.2025)
1.1 Das Schulgebäude ist ab 7.30 Uhr geöffnet. Die Schüler und Schülerinnen finden sich ca. 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn auf dem Schulhof ein. Mit der Schulglocke zum Unterrichtsbeginn gehen die Schüler und Schülerinnen ins Schulgebäude.
1.2 Fahrräder werden nur in den vorgesehenen Radständern abgestellt. Die Schule haftet nicht für Beschädigungen oder Entwendungen. Auf dem Schulhof werden Fahrräder geschoben.
1.3 Die Schüler und Schülerinnen gehen in ihr Klassenzimmer und verlassen es ohne Genehmigung der Lehrkraft nur in den Pausen oder beim Zimmerwechsel.
1.4 Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit (auch in den Pausen) nur mit ausdrücklicher Genehmigung einer Lehrkraft verlassen werden.
1.5 Sollte die Lehrkraft 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht im Klassenzimmer sein, meldet der Klassensprecher oder sein Stellvertreter dies der Schulleitung.
1.6 Lehrerzimmer, Lehrmittel- und Lernmittelräume dürfen nur im Auftrag einer Lehrkraft betreten werden.
1.7 Unfälle und Schäden sind sofort den aufsichtsführenden Lehrkräften oder der Schulleitung zu melden. Bei mutwilligen Beschädigungen haften die Eltern.
1.8 Plakate, Flyer o. Ä. dürfen nur mit Genehmigung der Schulleitung angebracht oder verteilt werden.
1.9 Jede Lehrkraft erhält einen Generalschlüssel zu sämtlichen Räumen (außer zum Raum der Schulleitung). Nach Unterrichtsschluss ist das zuletzt benutzte Klassenzimmer abzuschließen.
1.10 Lehrerzimmer, Lehrmittel- und Lernmittelräume sowie Fachräume sind verschlossen zu halten.
1.11 Die Schulglocke läutet zu Beginn der ersten und zweiten Stunde sowie zum Ende der beiden Hofpausen.
2.1 Jeder Schüler und jede Schülerin hat Anspruch auf einen ruhigen und sauberen Arbeitsplatz. Jede Klasse erstellt gemeinsam mit der Klassenlehrkraft Regeln zur Ordnung im Klassenzimmer.
2.2 Mäntel, Jacken u. Ä. gehören an die Kleiderhaken. Die Schule haftet nicht für verlorene oder beschädigte Kleidung und Wertsachen.
2.3 Einrichtungen und Materialien sind pfleglich zu behandeln. Bei Beschädigung oder Verlust leisten die Eltern Ersatz.
2.4 Nach Unterrichtsende werden die Stühle auf die Tische gestellt. Das Klassenzimmer ist ordentlich zu verlassen.
3.1 Turnhalle und Fachräume dürfen nur nach Anweisung oder in Begleitung einer Lehrkraft betreten werden.
3.2 Der Hausmeister ist gegenüber Schülern und Schülerinnen weisungsberechtigt.
4.1 In der Frühstückspause bleiben Lehrkräfte und Schüler im Klassenzimmer.
4.2 In den großen Pausen gehen alle Schüler auf den Schulhof. Die unterrichtende Lehrkraft achtet darauf, dass der Unterrichtsraum geräumt wird. Der Bolzplatz ist für die Klassen 1–4 geöffnet. Zu Beginn des Schuljahres werden mit allen Klassen Regeln und Vorsichtsmaßnahmen besprochen und bei Bedarf wiederholt.
4.3 Die aufsichtsführende Lehrkräfte tragen die Verantwortung. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.
4.4 Die Pause dient der Erholung. Fußballspielen ist nur auf dem Bolzplatz erlaubt. Abfälle gehören in die Mülleimer. Schneeballwerfen ist verboten. Jeweils zwei Schüler bzw. Schülerinnen aus einer Klasse (1–4) sammeln am Ende der Hofpause Abfälle ein. Eimer und Zangen stellt die Schule. Danach sollen sich die Kinder die Hände waschen.
4.5 Eingänge zum Schulgebäude sind in den Pausen freizuhalten.
4.6 Rasen und Grünanlagen sind zu schonen und zu pflegen.
4.7 Bei schlechtem Wetter bleiben die Schüler im Schulgebäude. Teilweise werden Pausen aber auch bei Regen auf dem Schulhof verbracht. Deshalb wird die Mitnahme von Regenjacken oder Regenschirmen zu Schuljahresbeginn in einem Elternbrief empfohlen.
5.1 Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unverzüglich mitzuteilen. Die Entschuldigungspflicht ist am ersten Tag mündlich zu erfüllen. Eine schriftliche Mitteilung ist nur dann nachzureichen, wenn ein sachlicher Grund besteht und die Schule dies ausdrücklich verlangt (§2 Abs. 1 SchBVO).
5.2 Beurlaubungen sind rechtzeitig schriftlich zu beantragen. Die Klassenlehrkraft kann bis zu 2 aufeinanderfolgende Unterrichtstage beurlauben, in allen weiteren Fällen die Schulleitung – jedoch nicht unmittelbar vor oder nach Ferienabschnitten.
5.3 Schulwegunfälle sind spätestens am nächsten Tag im Sekretariat zu melden.
5.4 Unterrichtszeit dient ausschließlich der Ausbildung und Erziehung. Lehrkräfte stehen für Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung in den Sprechstunden zur Verfügung.
5.5 Digitale mobile Endgeräte
Die Nutzung jeglicher digitalen mobilen Endgeräte (z. B. Smartphones, private Tablets, Wearables oder vergleichbare Geräte, die am Körper getragen werden) ist im gesamten Schulgelände grundsätzlich verboten. Diese Geräte müssen ausgeschaltet und im Schulranzen aufbewahrt werden.
Eine Nutzung ist nur in Ausnahmefällen zulässig:
In allen anderen Fällen werden Geräte, die sichtbar oder hörbar sind, von der Lehrkraft eingezogen und am Ende des Schultages zurückgegeben. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung übernimmt die Schule keine Haftung.
Diese Regelung gilt ausschließlich für Schülerinnen und Schüler. Die dienstliche Nutzung digitaler Geräte durch Lehrkräfte ist hiervon nicht betroffen.
5.6 Eltern warten beim Abholen oder Begleiten ihrer Kinder auf dem Schulhof, nicht vor den Klassenzimmern oder in den Fluren.
(Stand 01.10.2025)
(Beschluss der Schulkonferenz vom 13.05.1986, einschl. Änderungen vom 19.11.1987, 08.06.1998, 16.11.2005 und 25.10.2007, 09.06.2009 und 23.10.2014)