Die Schulordnung

Carl-Orff-Grundschule 69469 Weinheim, Goethestr. 1
Tel. 06201/75820 Fax 06201/492822 poststelle@orff-gs-whm.schule.bwl.de


Verhalten im Schulbereich

Das Schulgebäude ist ab 7.30 Uhr geöffnet. Die Schüler und Schülerinnen finden sich ca. 10 Minuten vor dem jeweiligen Unterrichtsbeginn auf dem Schulhof ein. Die Schüler und Schülerinnen werden zu Unterrichtsbeginn rechtzeitig von einer Lehrkraft im Schulhof abgeholt.

Die Fahrräder werden nur in den dafür vorgesehenen Radständern abgestellt. Die Schule haftet nicht für Beschädigungen oder Entwendungen. Auf dem Schulhof werden die Räder geschoben!

Die Schüler und Schülerinnen gehen in ihr Klassenzimmer und verlassen es ohne Genehmigung der Lehrkraft nur in den Pausen oder beim Zimmerwechsel.

Schüler und Schülerinnen verlassen das Schulgelände während der Unterrichtszeit (auch in den Pausen) in wichtigen Fällen nur mit ausdrücklicher Genehmigung einer Lehrkraft.

Sollte die Lehrkraft 10 Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde noch nicht im Klassenzimmer sein, so ist der Klassensprecher oder sein Stellvertreter (bzw. die Beauftragten) verpflichtet, dies der Schulleiterin mitzuteilen.

 Lehrerzimmer, Lehrmittel- und Lernmittelräume dürfen nur im Auftrag einer Lehrkraft von Schülern und Schülerinnen betreten werden.

Unfälle und Schäden sind den aufsichtführenden Lehrkräften und der Schulleiterin umgehend zu melden. Bei mutwilligen Personen- und/oder Sachbeschädigungen haften die Eltern für ihre Kinder.

Das Anbringen von Plakaten, verteilen von Flyern o. ä. ist nur mit Genehmigung der Schulleitung zulässig.

Alle Lehrkräfte bekommen einen Generalschlüssel zu sämtlichen Räumen, außer zu dem der Schulleitung. Nach Unterrichtsschluss schließt jede Lehrkraft das zuletzt benutzte Klassenzimmer ab.

Lehrerzimmer, Lehrmittel- und Lernmittelräume sowie Fachräume sind verschlossen zu halten.

Die Schulglocke läutet nur zum Ende der beiden Hofpausen.


Im Klassenzimmer

Jeder Schüler und jede Schülerin hat im Klassenzimmer Anspruch auf einen ruhigen und sauberen Arbeitsplatz. Jede Klasse stellt gemeinsam mit der Klassenlehrerin Regeln über die Ordnung im Klassenzimmer auf und sorgt für ihre Einhaltung.

Mäntel, Anoraks und dgl. gehören an die Kleiderhaken. Die Schule haftet nicht für verlorengegangene oder beschädigte Kleidungsstücke und Wertsachen.

Die Einrichtungen der Klassenräume sowie der Lehr- und Lernmittel müssen pfleglich behandelt werden. Bei Beschädigungen oder Verlust müssen die Erziehungsberechtigten Ersatz leisten.

Nach Ende des Unterrichts werden die Stühle auf die Tische gestellt bzw. eingehängt. Das Zimmer muss in einem ordentlichen Zustand verlassen werden.


In den Fachräumen

Die Turnhalle und sämtliche Fachräume dürfen nur nach Anweisung oder in Begleitung einer Lehrkraft betreten werden.

Der Hausmeister in der Schule ist Schülern und Schülerinnen gegenüber weisungsberechtigt. Seinen Anordnungen ist Folge zu leisten.


In den Pausen
In der Frühstückspause bleiben Lehrkräfte, Schüler und Schülerinnen in ihren Klassenräumen.

In den großen Pausen begeben sich alle Schüler und Schülerinnen auf den Schulhof. Die jeweils unterrichtende Lehrkraft ist verantwortlich dafür, dass der Unterrichtsraum auch wirklich geräumt wird. Der Bolzplatz wird in der großen Pause den ersten, zweiten, dritten und vierten Klassen für Sport und Spiel geöffnet. Zu Beginn des Schuljahres werden mit den Klassen Regeln und Vorsichtsmaßnahmen besprochen und bei Bedarf wiederholt.

In den Pausen übernimmt die Aufsicht die Verantwortung auf dem Schulhof oder im Schulhaus. Ihren Anweisungen muss unbedingt Folge geleistet werden.

Die Pause soll der Erholung für jedes Kind dienen. Fußballspielen ist nur auf dem Bolzplatz erlaubt. Abfälle sind in die Abfallkörbe zu werfen. Das Werfen von Schneebällen ist untersagt. Jeweils zwei Mitschüler bzw. Mitschülerinnen aus der 3. bzw. 4. Klasse sammeln am Ende der Hofpause in den beiden Schulhöfen Abfälle ein. Eimer und Zangen werden von der Schule bereitgestellt. Die Schüler und Schülerinnen sind aufgefordert sich danach sorgfältig die Hände zu waschen.

Die Eingänge zum Schulgebäude müssen in den Pausen freigehalten werden.

Rasen und Grünanlagen sind ein Schmuck unserer Schule und bedürfen der Schonung und Pflege.

Bei schlechtem Wetter bleiben die Schüler und Schülerinnen im Schulgebäude. Es wird jedem freigestellt, die große Pause im Klassenzimmer oder auf dem dazugehörigen Gang zu verbringen. Die Zimmertüren bleiben offen, damit die Aufsicht einen Überblick hat. Ein Aufenthalt in den Fachräumen ist nicht gestattet.


Hinweise für Eltern bzw. Erziehungsberechtigte

Ist ein Schüler bzw. Schülerin aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (Entschuldigungsfrist). Die Entschuldigungsfrist ist am ersten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle mündlicher oder fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen 3 Tagen nachzureichen.

Beurlaubungen von Schülern und Schülerinnen sind durch die Erziehungsberechtigten rechtzeitig schriftlich zu beantragen. Die Klassenlehrerin kann bis zu 2 aufeinanderfolgende Unterrichtstage, die Schulleiterin in allen weiteren Fällen beurlauben, aber nicht vor bzw. nach zusammenhängenden Ferienabschnitten!

Schulwegunfälle müssen wegen Benachrichtigung der Versicherung spätestens am nächsten Tag im Sekretariat gemeldet werden.

Der Unterricht ist ausschließlich zur Ausbildung und Erziehung der Schüler und Schülerinnen bestimmt. Lehrkräfte stehen in dieser Zeit nicht für Aussprachen oder Beratungen zur Verfügung. Die Lehrkräfte stehen den Erziehungsberechtigten in den festgelegten Lehrersprechstunden (bitte vorherige Anmeldung) und nach Vereinbarung zur Verfügung.

Im Schulgelände dürfen Handys und sonstige elektronische Medien nicht benutzt werden. Gegebenenfalls vorhandene Handys müssen ausgeschaltet sein und sicher aufbewahrt werden. Sobald sie gesehen oder gehört werden, werden Handys (inkl. der Sim-Karte) oder andere elektronische Medien von dem Lehrer in Verwahrung genommen. Für private elektronische Geräte übernimmt die Schule bei Diebstahl und Verlust oder Beschädigung keine Haftung.

Beim Begleiten bzw. Abholen ihrer Kinder warten die Erziehungsberechtigten auf dem Schulhof und nicht vor den Klassen oder in den Fluren.

(Beschluss der Schulkonferenz vom 13.05.1986, einschl. Änderungen vom 19.11.1987, 08.06.1998, 16.11.2005 und 25.10.2007, 09.06.2009 und 23.10.2014)

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